Impressum

Hotel Pension Al Vita 
Niebuhrstrasse 4
10629 Berlin

 
Kontakt

Telefon: +49 30 889 144 09

Telefax: +49 30 823 09 364

E-Mail: info@pensionalvita.de

 

Geschäftsführer
G.  / T. Tavan

Umsatzsteuer-ID

DE- XXXXXXXXX

 

 

AGB – City Hotel Pension Al Vita

 

I. Geltungsbereich

 

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern des Hotels zur Beherbergung sowie für alle
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels für den Kunden.


2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten,
die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als
Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige
Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen
Veranstaltungen und die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der
angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels und können von der
Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540
Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht
Verbraucher ist.


3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


II. Vertragsschluss, -partner und Verjährung


1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
schriftlich zu bestätigen.


2. Bei einem Antrag des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über
mehr als 10 Übernachtungseinheiten kommt der Vertrag nur bei
schriftlicher Annahmeerklärung des Hotels zustande. Weicht diese
Annahmeerklärung vom Antrag des Kunden ab, so liegt darin ein neuer
Antrag des Hotels, an den das Hotel 5 Werktage gebunden ist, sofern
dieser nicht vorher gegenüber dem Kunden widerrufen wird.


3. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel
gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende
Erklärung des Dritten vorliegt.


4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel unaufgefordert spätestens
bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme
der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu
gefährden.


5. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem
Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist
des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjährenkenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung und  Aufrechnung

 

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden
veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die
vereinbarten Preise schließen die jeweilige Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer
ein.


2. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als
vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer
in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst.

 

 3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und
Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von dem Hotel
allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel
den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%
anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die
Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen nach Nummer 2 bleiben dabei
unberücksichtigt.


4. Die Preise können von dem Hotel ferner geändert werden, wenn der
Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das
Hotel dem zustimmt.


5. Rechnungen des Hotels sind - sofern nichts anderes vereinbart ist
- sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Eine
Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Kunden
zugegangen, sofern kein früherer Zugang durch das Hotel oder späterer
Zugang durch den Kunden nachgewiesen werden kann.


6. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis
eines höheren Schadens vorbehalten.


7. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in
Höhe von € 5,- an das Hotel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder
nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.


8. Das Hotel ist vor der Leistungserbringung, bei Vertragsabschluss
oder danach, berechtigt, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung bis zu 100 % der voraussichtlichen
Zahlungsverpflichtung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die
Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Vor
der Leistungserbringung kann das Hotel auch die Vorlage einer gültigen
Kreditkarte des Kunden verlangen.


9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

 

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) und
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels


1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu
zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur
Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn
diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder
ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.


2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum
kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann
der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht
zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein
Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.


3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel
die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die
eingesparten Aufwendungen anzurechnen.


4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu
verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der
Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich
vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. Rücktritt des Hotels und nicht genehmigte Veranstaltungen


1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer
bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem
Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum
Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer
Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des
Hotels nicht zur festen Buchung bereit ist.


2. Wird eine vereinbarte oder nach der Bestimmung III Nr. 8 verlangte
Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere von dem Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Hotelleistungen unter
irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen
Klausel I Nr. 2 vorliegt.


4. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche
Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. abbrechen.


5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels oder bei Unterbindung einer
nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 4 entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


6. Sollte bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 2 oder 3 ein
Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann
das Hotel den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 4 Sätze 2 und 3
gelten in diesem Fall entsprechend.


VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer.


2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit
vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das
Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu
vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Hotel
herleiten kann. Ansprüche des Hotels aus Klausel IV bleiben von dieser
Regelung unberührt. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe
besteht nicht.


3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer des Hotels spätestens
um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel
aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen
vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Logispreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche
Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es
frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.


 VII. Haftung des Hotels


1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn
das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung des Hotels beruhen, und Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht
die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das
Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines
außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

2.  Haftungsrisiken der Gäste für eingebrachte Gegenstände
Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen der
Pension, in den technischen Einrichtungen und in der City Pension AL
VITA  hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht. Ebenfalls als
nicht eingebracht gelten Kraftfahrzeuge und in diesem belassene Sachen
sowie lebende Tiere. Die City Pension AL VITA  ist nicht Verwahrer der
vom Kunden ins Hotelzimmer eingebrachten Gegenstände, gleich welcher
Art diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal, dies
gilt insbesondere für so genannte Wertgegenstände. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass die City Pension AL VITA keine
Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Hotelsafe oder ähnlichen
Sicherheitsbehältnissen bietet. Die Einbringung durch den Gast erfolgt
daher auf dessen eigene Gefahr. Die City Pension AL VITA ist ebenfalls
nicht Verwahrer für dagelassene Koffer, Taschen oder Sonstiges, die
nach Räumung der Zimmer in der City Pension AL VITA , auch in dafür zur
Verfügung stehenden Kofferräumen, belassen und später abgeholt werden.

 

3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko
und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen sechs
Monate nach Anzeige des Fundes gegenüber dem Berechtigten oder der
zuständigen Behörde auf. Nach Ablauf dieser sechs Monate erwirbt der
Finder Eigentum an der Sache, wenn der Berechtigte weder bekannt
geworden ist, noch sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet
hat.  Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten ent¬sprechend.


4. Weckaufträge werden von dem Hotel mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen
für die  Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die
Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten
entsprechend.


5. Soweit das Hotel Internet-Anschlüsse und Verbindungen bereit
stellt, stellt der Kunde das Hotel von etwaigen Ansprüchen Dritter
frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung
folgen. Das Hotel haftet ferner nicht für etwaige Sachschäden, die
aufgrund der Nutzung des Internets durch den Kunden entstehen. Im
übrigen gelten vorstehende  Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.


6. Nichtrauchen im Hotel


 

Die City Pension AL VITA ist eine Nichtraucher - Hotel Pension. Es ist daher
untersagt,  in den Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer
Zuwiderhandlung hat die Pension das Recht, entsprechend gesondert
aufzuwendende Reinigungskosten, sowie Umsatzeinbußen aus einer
Nichtvermietung des Zimmers vom Kunden zu verlangen. Das Hotel behält
sich hierbei ausdrücklich das Recht vor, diese Kosten in Höhe von
mindestens 50 Euro von der zur Sicherheit hinterlegten Kreditkarte des
Kunden abzubuchen.

 


VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser
Geschäfts¬bedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.

 

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

 

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheckstreitigkeiten - ist
im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Das gleiche gilt, sofern
der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

 

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäfts¬bedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein
oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung
vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe
kommt.

 

Berlin, Oktober 2007
City Hotel – Pension AL VITA
Niebuhrstrasse 4
10629 Berlin

 

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